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Was versteht man unter Assistenz?
ASSISTENZLEISTUNGEN SIND INDIVIDUELLE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG.
Jeder braucht von Zeit zu Zeit Hilfe, sei es der Handwerker oder die helfende Hand des Nachbarn. Menschen mit Beeinträchtigungen sind oft schon bei den kleinen Dingen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, vom Zähneputzen bis zum Schuhe binden, stellt für Menschen mit Beeinträchtigung eine tägliche Herausforderung dar. Als Persönliche Assistenz unterstützen wir unsere Klienten mit viel Herz und Hingabe dabei, ihr Leben zu meistern.
Bei manchen Menschen ist das Handicap von Geburt an vorhanden, bei anderen tritt es erst später auf, zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall. Durch verschiedene Formen der Assistenz unterstützen wir Menschen mit Beeinträchtigungen individuell dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu erleben und zu leben.
ZUSAMMEN EIGENSTÄNDIG
Begleitung, Betreuung, Beratung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Alltagsaktivitäten, je nach persönlichem Hilfebedarf, zählen zu unseren Aufgaben.
Wir wollen allen, die es brauchen, die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dieser Gedanke treibt uns täglich an.
Darüber hinaus erleichtert Persönliche Assistenz nicht nur das Leben des Einzelnen, sondern entlastet auch das der ganzen Familie.
Drei Mitarbeiterinnen von Anima Assistenz posieren gemeinsam für ein Gruppenfoto im Studio. Eine sitzt auf einem braunen Ledersessel, zwei stehen dahinter.
Arten der Assistenzleistung
Voraussetzungen
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Rechtsanspruch für Menschen mit Beeinträchtigungen geregelt.
Die Eingliederungshilfe umfasst Assistenzleistungen, die es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
UM DIE ASSISTENZLEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN ZU KÖNNEN, SOLLTEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN:
! Voraussetzungen nach § 78 SGB IX:
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen mit Beeinträchtigungen, die zum Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören.
Assistenzkraft hilft einer Person mit weißem Helm beim Schließen der Jacke auf der Straße.
Junge Frau macht ein Selfie mit einem Mann im Rollstuhl auf einem Waldweg. Beide lachen.
Assistenzkraft unterstützt eine Person mit weißem Helm bei einer kreativen Tätigkeit mit Sand in einer Box.
FAQ. Gut zu wissen!
Wie lange kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Wer hilft mir bei der Antragstellung?
Kann jemand anderes für mich die Assistenz beantragen?
Was ist, wenn ich mit meiner Persönlichen Assistenz nicht zurechtkomme?
Mitarbeiterin von Anima Assistenz sitzt lächelnd am Schreibtisch und telefoniert.
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