Was ist eine Pflegeassistenz?
DEFINITION UND MERKMALE
Die Pflegeassistenz ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie umfasst die teilweise oder vollständige pflegerische und medizinische Grundversorgung der Assistenznehmer. So können wir auch bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen eine ganzheitliche Versorgung gewährleisten. Wir sind immer da – und zwar so lange, wie wir gebraucht werden. Je nach individuellem Hilfebedarf und Wunsch bieten wir bis zu 24 Stunden Pflegeassistenz an.
Assistenzkraft steht lächelnd neben einem Mann im elektrischen Rollstuhl im Freien und hält seine Hand.
Arten der Assistenzleistung
Symbol zweier Hände, die sich berühren, steht für Teilhabe.
Teilhabe
Den Alltag genießen, wie es einem zusteht.
Symbol zweier überkreuzter Pflaster, steht für Pflege.
Pflege
Nie die Angst verspüren, dass etwas passieren könnte.
Symbol eines Schildes mit Kreuz, steht für medizinische Versorgung.
Medizinische Versorgung
Immer wissen, dass jemand da ist.
Das sollte man wissen!
FÜR UNSERE KLIENTEN ÜBERNEHMEN WIR DIE GRUNDPFLEGE, HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN SOWIE DIE SOZIALE BETREUUNG.
Symbol zweier stilisierter Figuren, steht für Unterstützungsleistungen der Assistenz.
WAS DIE ASSISTENZ MACHT
Symbol einer Hand, die ein Herz hält, steht für Fürsorge und Unterstützung.
WAS WIR ÜBERNEHMEN
Symbol von drei Puzzleteilen, steht für die Voraussetzungen der Assistenzleistungen.
VORAUSSETZUNGEN
Assistenzkraft hilft einer Person mit weißem Helm beim Schließen der Jacke auf der Straße.
Junge Frau macht ein Selfie mit einem Mann im Rollstuhl auf einem Waldweg. Beide lachen.
Assistenzkraft unterstützt eine Person mit weißem Helm bei einer kreativen Tätigkeit mit Sand in einer Box.
FAQ. Gut zu wissen!
Was beinhalten die Leistungen nach SG XI?
Leistungen nach SGB XI beinhalten alle grundpflegerischen Maßnahmen und Haushaltshilfe.
Grundpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, sowie die Hilfe zur Nahrungsaufnahme oder eben auch Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung.
Der Kostenträger ist die Pflegekasse.
Was beinhalten die Leistungen nach SGB V?
Leistungen nach dem SGB V sind alle ärztlich verordneten medizinischen Leistungen. Blutzucker messen, Insulin spritzen, Medikamentengabe oder ein Verband zählen zu diesen.
Der Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse.
Benötige ich einen Pflegegrad?
Für die persönliche Assistenz ist eine Pflegegrad nicht erforderlich. Sollten aber Assistenzleitungen mit pflegerischen Leistungen kombiniert werden, wird eine Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.
Können auch “normale” alte Menschen (also alt/schwach/dement) diese Pflegeassistenz in Anspruch nehmen, oder nur mit Behinderungen?
Anspruch auf Assistenzleistungen hat jeder Mensch, der eine Beeinträchtigung im Sinne des SGB IX hat, chronisch krank ist oder von Behinderung bedroht ist. Die Teilhabefähigkeit des Antragstellers ist erforderlich, um Assistenzleistungen zu erhalten.
Dies wird nach Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger geprüft.
Mitarbeiterin von Anima Assistenz sitzt an einem Tisch, die Hände gefaltet, und blickt in die Kamera.
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